Die Fahrten des "Vulkan-Expreß" zählen grundsätzlich zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Entsprechend fahren wir unter den gleichen Auflagen wie sie auch in übrigen Bahnen & Bussen gültig sind. Dies bedeutet gemäß § 28b Infektionsschutzgesetz (IfSG) insbesondere die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) oder einer FFP2-Maske oder einer Maske eines vergleichbaren Standards tragen. Eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung z.B. aus Stoff ist nicht ausreichend.

Zusätzlich hängen wir stets zusätzliche Waggons an um größere Abstände zwischen den Fahrgästen zu ermöglichen.

Wir bitten alle Fahrgäste um Beachtung der gültigen Regelungen, da eine Durchführung der Fahrten andernfalls nicht möglich ist.