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Erstellt: Montag, 14. Dezember 2015
Am 23.10.2014 hat die Lok ihre jahrelange Heimat, die alte Lokhallen-Werkstatt verlassen. Sie wurde erfolgreich auf das benachbarte Vierschienengleis umgesetzt. Sie soll morgen in die Strahl-/Lackierhalle, um die letzten Arbeiten auszuführen. Damit kann nun auf den vorhandenen Meterspurgleisen die Lok in Bewegung komplettiert werden.
Der TÜV Nord wird in Kürze die Arbeiten begutachten und die erforderliche Prüfung der überwachungsbedürftigen Anlagen (Dampkessel und Druckluftanlage) nach §33 ESBO durchführen.
§33 ESBO - (Auszug)
(2) Mit dem Fahrzeug fest verbundene Dampfkessel sind planmäßig wiederkehrend alle drei Jahre einer inneren Prüfung zu unterziehen; diese Frist darf auf höchstens vier Jahre verlängert werden, wenn es der Zustand der Dampfkessel zuläßt. Eine innere Prüfung ist vor der Wiederinbetriebnahme erforderlich, wenn der Dampfkessel länger als zwei Jahre außer Betrieb war. In jedem Kalenderjahr ist - außer bei Lokomotivdampfkesseln und Heizdampfkesseln mit automatischer Regelung - eine äußere Prüfung durchzuführen.
(3) Durch Wasserdruck sind zu prüfen
1. Lokomotivdampfkessel
a) bei der Prüfung vor Inbetriebnahme,
b) bei der inneren Prüfung,
c) nach Kesselarbeiten, die die Betriebssicherheit beeinflussen können,
(4) Die Prüfungen und Fristverlängerungen sind von zugelassenen Sachverständigen durchzuführen; sie dürfen in einfachen Fällen bei Druckbehältern und sonstigen überwachungsbedürftigen Anlagen von Sachkundigen durchgeführt werden.
(5) Als Sachverständige sind zugelassen
1. die Ingenieure, die vom Eisenbahn-Bundesamt oder von der zuständigen Landesbehörde als Sachverständige anerkannt sind,
2. Sachverständige der Technischen Überwachungsvereine und der Technischen Überwachungsämter.
(6) Über Prüfungen und Fristverlängerungen sind Nachweise zu führen. An Dampfkesseln ist das Datum der letzten inneren Prüfung anzubringen.
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